Pflegedienst Hoffmann über Leistungen der Pflegeversicherungen

Pflegedienst Hoffmann über Leistungen der Pflegeversicherungen

Angehörige von pflegebedürftigen Personen stellen sich häufig die Frage, in welchem Umfang Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Dabei spielt der Pflegegrad eine besondere Rolle: Erst von Grad 2 aufwärts haben Betroffene überhaupt Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen der häuslichen Pflege in Form von Sachleistungen, Pflegegeld oder in einer Kombination der beiden Varianten.

Das Team des Pflegedienstes Hoffmann in Emden ist ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Pflegeversicherung.

Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege, auch wenn sie wohnhaft bei ihren Angehörige sind, Anrecht auf körperbezogene Pflegemaßnamen, pflegerische Betreuungsmaßnamen und Hilfen der Haushaltsführung zum Beispiel in Form von Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Die Höhe der Pflegesachleistung beträgt bis zu 1.995 Euro pro Monat je nach Pflegegrad.

Pflegegeld: Unterstützung für Angehörige, die selbst mit anpacken

Ähnlich ist es beim Pflegegeld für Angehörige, welches anstelle der professionellen, häuslichen Pflege beantragt werden kann. Hier beträgt das einsetzbare Pflegegeld bis zu 901 Euro im Monat. Wichtig ist dabei, dass die Angehörigen sicherstellen, dass mit dem Pflegegeld alle Kosten der notwendigen Pflegemaßnahmen abgedeckt werden. Sind pflegende Angehörige aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, springt die Pflegekasse ein und übernimmt die Kosten für eine zeitlich befristete Ersatzpflege.

Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Pflegeversicherung

Zusätzlich zur Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld können Menschen in häuslicher Pflege Angebote zur Unterstützung im Alltag beanspruchen. Zu diesen gehören Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. Hierfür erhalten die Betroffenen einen Entlastungsbetrag, Pflegemittel oder sogar einen Zuschuss zur Anpassung der eigenen Wohngegebenheiten.

Kombinierte Angebote mit Tagespflege

Immer häufiger werden auch Kombinationen aus häuslicher Unterstützung durch einen Pflegedienst und regelmäßigen Besuchen in einer Tagespflege-Einrichtung gewählt. Es wird deutlich: Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig.

Stehen auch Sie vor der Herausforderung einen Angehörigen zu pflegen oder die richtige Pflege für ihn oder sie zu finden? Das Team des Pflegedienstes Hoffmann aus Emden berät Sie gern! Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin unter 04921 3 44 77.

Pflegedienst Hoffmann

Neutorstraße 90
26721 Emden

Telefon: 04921 34477
E-Mail: info@pflegediensthoffmann.de

Pflegedienst Hoffmann Verhinderungspflege – Unterstützung für private Pflegepersonen

Pflegedienst Hoffmann Verhinderungspflege – Unterstützung für private Pflegepersonen

Verhinderungspflege – Unterstützung für private Pflegepersonen

Wenn ein Familienmitglied plötzlich krank und pflegebedürftig wird, stehen viele Angehörige vor einem großen Problem: Wer übernimmt die Pflege und in welchem Umfang? Viele Menschen schrauben ihre eigenen Bedürfnisse stark zurück, um ihre Liebsten auch während der Krankheit größtmöglich zu unterstützen. Aber auch private Pflegepersonen brauchen einmal Zeit für sich um sich zu erholen oder einen geplanten Urlaub antreten zu können. An diesem Punkt stellt sich die Frage: Wie geht es mit der Pflege weiter und wer kümmert sich während der Abwesenheit um den Patienten?

Um private Pflegepersonen während ihres Urlaubs oder aus anderen Gründen (z.B. Verhinderung oder eigene Krankheit) zeitweilig zu vertreten, gibt es die vorübergehende Verhinderungspflege. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst im betroffenen Zeitraum die Pflege übernimmt.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Wichtig ist nur, dass die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten bei der Pflegeperson im häuslichen Umfeld gepflegt wird. Ab Pflegegrad 2 muss nicht zwangsweise ein Antrag auf Leistungsanspruch gestellt werden, nur wenn der Pflegegrad darunter liegt, ist dies notwendig. Die jährliche Kostenübernahme durch die Pflegekasse beträgt bis zu 1.612 Euro. Außerdem können weitere 50 Prozent des Betrags für Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden, d.h. zusätzliche 806 Euro pro Kalenderjahr stehen zur Verfügung.

Auch der Pflegedienst Hoffmann aus Emden übernimmt ambulante Verhinderungspflege: Das rund 30-köpfige Team um Inhaber Lars Hoffmann bietet bereits seit 28 Jahren Pflege für Leib und Seele – mit Leib und Seele! Die professionellen Pflegekräfte stehen Interessenten aus Emden und umzu beim Thema Verhinderungspflege jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich!

 

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E-Mail: info@pflegediensthoffmann.de